Bedingungen für Lehrgänge & Workshops
Die Seminare der Landesarbeitsgemeinschaft Tanz richten sich an Multiplikatoren (Tanz- und Gruppenleiter). Nur ausreichende Vorkennt¬nisse der Teilnehmer bieten Gewähr für eine erfolgreiche Seminararbeit. Das Mindestalter für eine Teilnahme beträgt 16 Jahre. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen, die sich direkt an Jugendliche wenden.
Anmeldung
Entweder über das Internet oder mit dem Formular im Lehrgangsplan. Für jeden Teilnehmer und für jedes Seminar eine eigene Anmeldung ausfüllen. Nach eingegangener Anmeldung wird eine Rechnung verschickt und wir bitten um Überweisung der Seminargebühr.
Abmeldung
Abmeldungen sind bis 1 Woche vor dem Seminar möglich. Bei späterer oder keiner Abmeldung ist die volle Seminargebühr fällig.
Übernachtung
Bei Wochenendseminaren bietet die LAG Übernachtungsmöglichkeiten an (z.B. in der Jugendherberge Kiel). Die Zimmerverteilung erfolgt dann vor dem Seminar in der JH. Bettwäsche wird gestellt, die Übernachtung ist für Mitglieder der LAG in der Seminargebühr enthalten.
Verpflegung
Ist im Preis enthalten.
Kosten
Die Kosten sind bei den Veranstaltungen angegeben. Mitglieder der LAG Tanz erhalten die Ermäßigung bei Angabe der Mitgliedsnummer bei der Anmeldung und Vorlage ihrer Mitgliedskarte auf dem Seminar. Bei Überweisung der Gebühr bis zu 4 Wochen vor dem Seminar gibt es einen Frühbucherrabatt von 5 €. Fällt das Seminar aus, werden Absagen verschickt und die überwiesene Gebühr wird erstattet.
Weitere Hinweise
- Die Teilnehmer haften für selbst verursachte Schäden.
- Die Teilnahme an allen Veranstaltungen der LAG Tanz erfolgt auf eigene Gefahr.
- Tonmitschnitte sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Leiters gestattet.
- Einzelne Veranstaltungen können von diesem Schema abweichen: Bitte die jeweilige Ausschreibung beachten!
- Gruppenleiter werden gebeten, Teilnehmer über die Modalitäten und die allgemeinen Bedingungen zu informieren!
- Das Recht, Videoaufzeichnungen zu machen, liegt ausschließlich bei der LAG Tanz, Teilnehmer oder Fremde dürfen grundsätzlich nicht filmen. Von der LAG gemachte Aufzeichnungen sind nur den Lehrgangsteilnehmern und dem Referenten zugänglich.